Gesetzliche Bestimmungen zu Rückspiegeln am Motorrad

Die Regelungen zu Rückspiegel am Motorrad werden in der Regelung Nr. 81 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) festgehalten!

Allgemeine Hinweise zu Rückspiegeln

  • Am Lenkerstangenende montierte Rückspiegel sind zulässig.
  • Die direkte Sicht auf die ganze Sichtfläche darf bei normaler Haltung des Fahrzeugführers nicht durch Körperteile oder Verschalungen verdeckt werden.

Wichtige gesetzliche Änderungen gültig ab 01. Januar 2016!

  • Für Roller und Motorräder gelten folgende neue Regelungen:
  • Für Lenker von Krafträdern mit und ohne Beiwagen (Seitenwagen) müssen die Rückspiegel über eine Prüfnummer verfügen
  • Es müssen auf der linken und rechten Seite Spiegel montiert werden.
    Anzahl Rückspiegel


    Die Spiegelfläche muss eine Mindestfläche von 69cm2(=Durchmesser 9.4cm) aufweisen.
    Motorradspiegel Fläche
  • Ist der Spiegel beim Motorrad nicht rund so muss eine Kreisfläche mit Durchmesser 78mm aufgezeichnet werden können.
  • Bei einem runden Motorradspiegel darf der Durchmesser nicht grösser als 150mm sein.
  • bei einem nicht runden Motorradspiegel muss ein Rechteck mit der Masse vo 120x200mm eingeschlossen werden können.

Einige Rückspiegel aus unserem Sortiment:





Alle Rückspiegel mit Strassenzulassung:

StVO konforme Rückspiegel